Test, Test, Test, zwei, plus...
...für die Hallenkicks ab dem 30.12. gilt bis auf Weiteres (mind. bis 12.01.22) die 2G-Plus-Regel: Neben Impfnachweis muss nun zusätzlich auch ein negatives, offizielles Schnell-Testergebis vorgelegt werden, das max. 24 Stunden alt sein darf. Leider gilt hier eine Booster-Impfung nicht als Ersatz für den Test, ebenso wenig gilt ein Selbsttest, es muss ein offizieller Test aus einem Testzentrum sein.
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